Bundesrat überschreitet Kompetenzen in der Medienpolitik

21.06.2018

Direkte Medienförderung und Regulierung des Internets: Widerspruch zur Bundesverfassung

Nach Auffassung des Bundesrats soll das Radio- und Fernsehgesetz durch ein neues Gesetz über elektronische Medien abgelöst werden. Die Vorarbeiten wurden heute präsentiert. Der Bundesrat will das neue Gesetz noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung schicken. Die Aktion Medienfreiheit steht diesem Vorhaben kritisch gegenüber: Angesichts der technologischen Entwicklungen wäre eine Deregulierung wichtig – nicht zusätzliche Gesetze! Zudem überschreitet der Bundesrat seine Kompetenzen: Weder für die Regulierung des Internets noch für direkte Medienförderung besteht eine Zuständigkeit in der Bundesverfassung.

Der Entwurf für ein Mediengesetz sieht vor, dass sich neu alle Medien um Leistungsaufträge bewerben können, unabhängig vom Kanal, auf dem sie ihre Inhalte verbreiten.Der Entwurf beinhaltet eine Ausweitung des „Service public“-Auftrags und erfasst neu auch den Online-Bereich. Online-Publikationen können dann, auch solche von Verlagshäusern, Gebühren erhalten. 

Eine Regulierung und Subventionierung des Internets, wie es das Mediengesetz anstrebt, wäre verfehlt und gefährlich. Zudem verfügt der Bundesrat nicht über die verfassungsmässige Kompetenz, ein solches Gesetz zu erlassen: Die Bundesverfassung sieht weder die Regulierung des Internets noch staatliche Subventionen für Verlagshäuser vor.

Aus Sicht der Aktion Medienfreiheit braucht es kein neues Mediengesetz, sondern vielmehr eine Deregulierung – also weniger Gesetze und mehr Freiheit und Wettbewerb. Gerade im Online-Bereich herrscht bereits heute eine grosse Angebotsvielfalt, so dass sich staatliche Förderungsprogramme erübrigen.

Die Medienpolitik soll sich nach dem Subsidiaritätsprinzip ausrichten: Was Private erbringen können, soll ihnen auch überlassen werden. Doch das Subsidiaritätsprinzip scheint in der laufenden „Service public“-Debatte völlig in Vergessenheit zu geraten: Mit Sorge stellt die Aktion Medienfreiheit fest, dass der „Service public“ auf immer mehr Bereiche ausgedehnt wird. Damit wird es bald keine Medienanbieter mehr geben, welche keine Subventionen erhalten. Das Mediengesetz verstärkt diesen Trend zusätzlich, indem neu Nachrichtenagenturen ohne Not subventioniert werden sollen. Doch eine funktionierende Medienvielfalt setzt inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit vom Staat voraus!

Die genannten bedenklichen Entwicklungen sind zu stoppen. Bereits vorhandene private Angebote dürfen nicht durch staatlich finanzierte Anbieter konkurrenziert werden. Die Aktion Medienfreiheit wird die weitere Debatte um das Mediengesetz kritisch mitverfolgen und auch künftig gegen die staatliche Regulierungsflut kämpfen. Wo gesetzliche Änderungen nötig sind, kann dies über eine Gesetzesrevision des Radio- und Fernsehgesetzes erfolgen.


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