Bundesrat will flächendeckende Mediensteuer

29.05.2013

Unverständlicher Bundesratsentscheid zur Finanzierung der SRG-Aktivitäten

Die bundesrätliche Botschaft zur Teilrevision des Radio-und Fernsehgesetzes (RTVG) enthält zahlreiche Vorschläge, welche aus Sicht der Aktion Medienfreiheit völlig unverständlich sind. Namentlich die flächendeckende Einführung einer Mediensteuer, welche auch von Nicht-TV-Konsumenten geschuldet würde, ist staatspolitisch höchst fragwürdig: Zu einer solchen Steuer fehlt dem Bund die verfassungsrechtliche Kompetenz. Aus Sicht der Aktion Medienfreiheit geht diese RTVG-Revision in eine völlig verfehlte Richtung.

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Teilrevision des Radio und Fernsehgesetzes (RTVG) an das Parlament überwiesen. Die Aktion Medienfreiheit hat in ihrer Vernehmlassungsantwort bereits den Entwurf zu dieser Revision abgelehnt.

Der Bundesrat schlägt als Ablösung zur heutigen Empfangsgebühr eine neue flächendeckende Mediensteuer vor. Die Aktion Medienfreiheit weist einmal mehr darauf hin, dass dem Bund die Kompetenz zur Erhebung einer solchen Steuer fehlt. Eine solche Bestimmung ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Die vorgeschlagene Ausgestaltung dieser Mediensteuer ist zudem absolut willkürlich, indem AHV- und IV-Bezüger sowie Kleinunternehmen davon ausgenommen sind. Umgekehrt werden auch Personen zur Kasse gebeten, welche nachweislich weder TV noch Radio konsumieren. Für einen Rechtsstaat ein unhaltbarer Zustand. Bevor weitere Personen zur Kasse gebeten werden, muss endlich einmal eine gesetzliche Definition des „Service public“ erarbeitet werden, wie die Aktion Medienfreiheit bereits letzten August an ihrer Medienkonferenz forderte.

Aus Sicht des Bundesrates sollen Medienunternehmen höchstens zwei Radio- und zwei Fernsehkonzessionen besitzen. Dies widerspricht einer freien Medienlandschaft und stärkt einmal mehr die faktische Monopolstellung der SRG. Statt einer staatlichen Steuerung von Konzessionsgebieten und Sendeaufträgen tritt die Aktion Medienfreiheit für eine vielfältige Medienlandschaft und einen funktionierenden Wettbewerb ein.

Auch der Vorschlag des Bundesrates, die aus überschüssigen Gebührengeldern angehäuften CHF 69 Mio. nur teilweise an die Gebührenzahler zurückzuzahlen, lehnt die Aktion Medienfreiheit ab. Dieser Betrag wie auch zukünftige Überschüsse sind gemäss der Motion Rickli vollumfänglich an die Gebührenzahler zurückzuerstatten.

Die Aktion Medienfreiheit fordert das Parlament auf, sich für eine freiheitliche Medienlandschaft in der Schweiz einzusetzen und diese verfehlte Vorlage im Rat abzulehnen.


zur Übersicht

Aktuell

15.09.2023

Revision des Urheberrechts muss gründlich überarbeitet werden

Revision des Urheberrechts muss gründlich überarbeitet werden Die Aktion Medienfreiheit steht der v... mehr lesen
29.04.2022

Medienmitteilung: Aktion Medienfreiheit sagt NEIN zur „Lex Netflix“

Die Generalversammlung der Aktion Medienfreiheit spricht sich einstimmig für eine Nein-Parole zur Re... mehr lesen
06.10.2021

Referendum zum Medienpaket mit über 110‘000 Unterschriften eingereicht

Mit eindrücklichen 113‘000 Unterschriften wurde das Referendum gegen die Vor-lage zur Medienförderun... mehr lesen