Erfreulicher Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

06.10.2016

Zusammenschluss von SRG, Swisscom und Ringier ist nochmals zu überprüfen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, den Fall „Admeira“ an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zurückzuweisen. Etlichen privaten Medienunternehmen muss Parteistellung gewährt werden. Dann ist erneut über allfällige Anordnungen zur Werbeallianz „Admeira“ zu entscheiden. Nachdem die Wettbewerbskommission im Dezember 2015 und das UVEK im Februar 2016 den geplanten Zusammenschluss von SRG, Swisscom und Ringier kritiklos genehmigt hatten, schafft der vorliegende Gerichtsentscheid nun endlich Klarheit.

Mit dem heutigen Entscheid schafft das Bundesverwaltungsgericht Klarheit. Das geltende Radio- und Fernsehgesetz erfordert, dass der Verband Schweizer Medien und auch etliche private Medienunternehmen im Fall rund um die Werbeallianz „Admeira“ Parteistellung erhalten. Die betroffenen privaten Anbieter müssen ins laufende Verfahren einbezogen werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Prüfung, ob das umstrittene Joint Venture zwischen SRG, Swisscom und Ringier keine negativen Auswirkungen auf die privaten Medienunternehmen hat, seriös abläuft.

Die Aktion Medienfreiheit hat sich bereits bei Bekanntgabe des geplanten Joint Ventures zwischen SRG, Swisscom und Ringier kritisch geäussert. Die Beteiligung von SRG und Swisscom ist ordnungspolitisch bedenklich: Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom und bezieht seine IT-Dienstleistungen zu einem grossen Teil von der Swisscom. Zudem ist er einerseits Regulator im Medien- und Telekommunikationsmarkt, vergibt die Konzession an die SRG und das Inkasso für die Mediensteuer (Billag, Tochterfirma der Swisscom). Es war befremdend, dass ausgerechnet das für diese Fragen zuständige Departement den Zusammenschluss abschliessend beurteilen und genehmigen wollte.

Bemerkenswert ist zudem: Die für Medienfragen zuständige Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen (KVF) hat im Februar 2016 nach einer umfassenden Anhörung der Medienbranche verschiedene Empfehlungen zu Handen von Bundesrätin Leuthard verabschiedet. Die Kommission empfahl, den privaten Medienanbietern Akteneinsicht zu gewähren – also genau das, was heute das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Zudem empfahl die KVF-N, dass der Datenschutz bei Verwendung der Swisscom-Daten gewährleistet sein müsse, und die Daten über eine unabhängige Plattform allen Schweizer Medienanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Aktion Medienfreiheit freut sich über den heutigen Entscheid, welcher ihre Forderungen für bessere Rahmenbedingungen für private Medienunternehmen bestätigt. Sie fordert im Hinblick auf die „Service public“-Debatte im Nationalrat vom März 2017 eine sachliche, kritische und unvoreingenommene Diskussion bei der Festlegung des Service public-Begriffs.

 


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