Nach der hauchdünnen Annahme der RTVG-Revision im Juni 2015 wurde versprochen, es gebe eine breite Diskussion über den „Service public“. Bundesrätin Leuthard sagte, in dieser Debatte über den „Service public“ werde es „kein Tabu geben“ (Basler Zeitung, 15.6.2015). Auch die SRG stellte damals in Aussicht, sie werde in diese Debatte „offen, konstruktiv und änderungsbereit“ eintreten – schliesslich sei sie „Auftragnehmerin und nicht Auftraggeberin“ (Roger de Weck, watson.ch, 14.6. 2015).
Leider verflog die Gesprächsbereitschaft bald wieder. Massnahmen, die nach der „No Billag“-Initiative umgesetzt wurden, gelten heute nicht mehr – z.B. die Plafonierung des Gebührenertrags für die SRG auf 1,2 Mia. Franken. Auch das Medienpaket, das im Februar 2022 Schiffbruch erlitt, wird in Form von Teilvorlagen bereits wieder im Parlament beraten.
Staatliche Interventionen und Geldflüsse im Medienbereich nehmen immer bedenklichere Ausmasse an. Doch für Angebotsvielfalt können nur Markt und Wettbewerb sorgen – diese Aufgabe kann nicht der Bundesverwaltung überlassen werden. Daher sind Parlament und Bundesrat aufgerufen, endlich eine breite Diskussion über die Verbesserung der Rahmen-bedingungen für private Medien sowie über Inhalt und Rahmen des „Service public“ zu führen, bevor zusätzliche Gelder gesprochen werden. Es ist widersprüchlich, einerseits mit Werbeverboten oder ständig zunehmenden Online-Aktivitäten der SRG die wirtschaftliche Situation der Verlage zu erschweren und andererseits gleichzeitig mit Subventionen diese Fehler wieder korrigieren zu wollen.
Zur Vorbereitung dieser Diskussion haben in der Sommersession drei Nationalräte Vorstösse eingereicht, die Bezug nehmen auf aktuelle medienpolitische Fragen:
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Peter Schilliger, Ip. 24.3666: Überproportionales Wachstum der SRG zu Lasten der Gebührenzahler
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Manfred Bühler, Ip. 24.3759: «Public Value»-Test zur Prüfung der SRG-Leistungen
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Gregor Rutz, Mo. 24.3806: Auflösung der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK)
Die Aktion Medienfreiheit fordert Bundesrat und Parlament auf, sich in den kommenden Monaten endlich Gedanken darüber zu machen, wie die Rahmenbedingungen für private Anbieter langfristig verbessert werden können. In dieser Debatte sind auch Umfang und Inhalt der SRG-Konzession zu thematisieren. Erst nach dieser wichtigen Diskussion kann seriös über die Höhe der Gebühren entschieden werden.