Medienpaket: gefährliche neue Abhängigkeiten von Subventionsgeldern

17.02.2021

Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) hat die Vorlage zur Medienförderung zuhanden des Nationalrats verabschiedet. Die Behandlung ist für die Frühlingssession vorgesehen. Die Aktion Medienfreiheit bedauert, dass das fragwürdige Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM) nach wie vor Teil der Vorlage ist: Eine knappe Mehrheit der Kommission lehnte die Streichung dieses Entwurfs ab. Es ist nicht nur ordnungspolitisch falsch, sondern auch gefährlich, in einen funktionierenden Markt einzugreifen, weil die Unternehmen so von staatlichen Subventionsflüssen abhängig werden.

In der Herbstsession 2020 hat der Nationalrat das umstrittene Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) an die zuständige Parlamentskommission zurückgewiesen. Die Mehrheit des Rats sprach sich gegen die separate Behandlung der einzelnen Vorlagen aus.

Die Aktion Medienfreiheit warnt seit vielen Jahren vor dem weiteren Ausbau der Subventionierung privater Medienunternehmen. Die Vielfalt der Angebote und der damit verbundene Diskurs verschiedener Meinungen muss der freie Markt hervorbringen. Dies ist keine Aufgabe, welche an die Behörden in Bundesbern delegiert werden kann.

Während die Aktion Medienfreiheit die Weiterführung der indirekten Presseförderung (Teilrevision PG) sowie die Erhöhung des prozentualen Gebührenanteils für private Radio- und TV-Stationen (Teilrevision RTVG) im Sinne einer pragmatischen Lösung akzeptieren würde, hat sie sich immer gegen ein neues Gesetz zur Förderung von Online-Medien ausgesprochen, welches auch eine direkte Medienförderung ermöglichen würde.

Dieses Gesetz, das ordnungspolitisch wie verfassungsrechtlich auf wackligen Füssen steht, ist unnötig: Im Online-Bereich liegt kein Marktversagen vor. Es besteht eine enorme Vielfalt an Angeboten. Indem der Bund für Online-Plattformen Subventionen in Aussicht stellt, welche bis zu 60% des anrechenbaren Umsatzes betragen können, schafft er gefährliche Abhängigkeiten: Solche Unternehmen werden nie gewinnbringend arbeiten und auf eigenen Füssen stehen können. Damit sind sie letztlich vom Staat abhängig.

Begrüssenswert ist der Vorschlag, die Freiheiten der SRG im Online-Bereich einzuschränken und die Aus- und Weiterbildung von Journalisten zu unterstützen: Hier kann neuen Online-Plattformen, die sich im Markt etablieren möchten, sinnvoll geholfen werden.

Was die Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzen anbelangt, ist auf den Entscheid der ständerätlichen KVF vom 3. November 2020 hinzuweisen, welche einer Initiative von Filippo Lombardi Folge gegeben hat (18.473), die auf eine Änderung von Art. 93 BV abzielt. Die KVF-S möchte, „dass der Handlungsspielraum des Bundes im Bereich der Medienförderung erweitert werden soll.“ Diese Aussage ist erstaunlich, da die KVF-S vor der Beratung des Pakets zur Medienförderung nie in Frage gestellt hat, ob der Handlungsspielraum des Bundes im Bereich der Medienförderung gegeben sei.


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