Nein zur Verstaatlichung aller Medien

09.01.2017

Staat soll private Medien subventionieren - fragwürdige Studie vorgestellt

Die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) hat eine Studie vorgestellt, welche eine direkte finanzielle Unterstützung der Medien durch den Staat fordert. Sie verlangt eine Abkehr von der indirekten zur direkten Presseförderung sowie den unbeschränkten Online-Auftritt der SRG. Für die Aktion Medienfreiheit sind solche Forderungen im Zeitalter des Internets befremdend. Das Internet muss zwingend privaten, unabhängigen Anbietern überlassen werden. Statt den Gebührentopf weiter zu belasten, sind die Gebühren zu senken. Dass das Bundesamt für Kommunikation solche Studien mit Steuergeldern mitfinanziert, ist ein Skandal. Damit verkommt die Studie zu einem Positionspapier des Bundes.

Die Unabhängigkeit der Medien von staatlichen Instanzen ist in einer Demokratie essentiell.  Für die Meinungsbildung ist es unerlässlich, dass jedes Medium für sich frei, unabhängig und wahrheitsgemäss informieren und Stellung nehmen kann und umgekehrt alle Konsumenten Zugang zu einer möglichst grossen Vielfalt an Informationen haben. Um mehr Medienvielfalt und einen lebendigen Wettbewerb unter möglichst vielen Angeboten zu erreichen, muss die Politik vom Gedanken einer staatlichen Totalversorgung wegkommen: Die Annahme, der Staat gewährleiste bessere Information als private Anbieter, ist falsch.

Die heute präsentierte Studie fordert eine noch stärkere finanzielle Förderung der Medien durch den Staat. Einmal mehr werden etliche Forderungen vorgetragen, welche in den vergangenen Monaten im Parlament diskutiert und verworfen worden sind.

Die Aktion Medienfreiheit lehnt es aus ordnungspolitischen Gründen ab, Radio und Fernsehen noch mehr zu subventionieren. Dass nun auch Zeitungen und Online-Medien staatlich gefördert werden sollen, ist völlig verfehlt. So wird die Staatsabhängigkeit weiter verstärkt. Wo der Staat Leistungen ausrichtet, findet auch eine Kontrolle (und damit eine staatliche Intervention) statt. Dies führt nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern widerspricht auch dem staatspolitischen Grundsatz, dass die Behörden keine Medienkontrolle ausüben sollten.

Im August 2016 wurde die Verwaltung (BAKOM) von der KVF des Nationalrates beauftragt, eine Ergänzung des „Service-public“-Berichts mit einer detaillierten Analyse gemäss Subsidiaritätsprinzip zu erstellen. Gleichzeitig forderte die Kommission ein Mitspracherecht des Parlaments bei der Erteilung der SRG-Konzession. Eine staatliche Online-Förderung (15.497) wurde von der KVF-N deutlich verworfen. In der Wintersession stimmte der Nationalrat schliesslich einer Kommissionsmotion (16. 3628) der KVF-N zu, welche ein Festhalten am Online-Werbeverbot für die SRG fordert. Diese Entscheide sind in unserem Sinne.

Stossend ist, dass das BAKOM sich mit Steuergeldern an der Studie (sowie etlichen weiteren Studien) beteiligt und so direkt Einfluss auf die Politik nimmt statt den Zusatzbericht zum Service public-Bericht zu erstellen.

 

 


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