Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer schafft erste Hürde

04.05.2017

Erfreulicher Entscheid des Nationalrates 

Im April 2015 entschied das Bundesgericht, dass auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. In einem weiteren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2017 wurde bekräftigt, dass die Mehrwertsteuer an den betreffenden Kläger zurückbezahlt werden muss. Nun fordert der Nationalrat, dass die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, um die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer allen Konsumentinnen und Konsumenten zurückzuerstatten. Damit kommt die grosse Kammer einer Forderung der Aktion Medienfreiheit nach.

Was lange währt, wird endlich gut. Denn nicht zum ersten Mal debattierten die Bundespolitiker über die Frage, ob die Politik auf das Bundesgerichtsurteil vom 13. April 2015 reagieren muss. In einem wegweisenden Entscheid befand damals das oberste Schweizer Gericht, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nicht als Regalabgabe oder als Gegenleistung für eine vom Bund erbrachte Dienstleistung zu betrachten seien, sondern vielmehr als hoheitliche Abgabe, welche der Bund erhebe, „um damit gebührenfinanzierte Veranstalter, namentlich die SRG, unterstützen zu können“. Folglich unterliege die Empfangsgebühr auch nicht der Mehrwertsteuerpflicht.

Die Aktion Medienfreiheit hat die Behördenpraxis im Zusammenhang mit der Erhebung der Empfangsgebühren bzw. die Einführung der neuen Mediensteuer verschiedentlich kritisiert (vgl. z. B. Ip. Rutz Gregor, 15.3461). Nationalrätin Natalie Rickli, Präsidentin der Aktion Medienfreiheit, forderte aufgrund des erwähnten Bundesgerichtsurteils die Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer, unterlag jedoch Ende Oktober 2015 in der nationalrätlichen Medienkommission (KVF-N).

Das Bundesverwaltungsgericht wiederum teilte diese Einschätzung: Es gab einer Privatperson Recht, die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren zurückforderte. Die Richter kamen in ihrem Entscheid vom 25. Januar 2017 zum Schluss, dass das Bakom die Empfangsgebühren in der Vergangenheit zu Unrecht mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer belastet hatte und den entsprechenden Betrag zuzüglich Zinsen von 5 Prozent zurückzahlen muss.

Vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid des Nationalrates äusserst erfreulich. Er hiess die Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (15.3416) mit 147 zu 23 Stimmen bei 18 Enthaltungen gut. Damit ist die erste Hürde geschafft. Es obliegt nun dem Ständerat, in dieser leidigen Frage ebenfalls Ordnung zu schaffen und so auch das Privateigentum zu schützen. Ein weiterer Entscheid im Nationalrat steht schon bald an: Auch die KVF-N hat ihren Entscheid in der Zwischenzeit überdacht und eine Kommissionsmotion eingereicht, welche die Rückerstattung der ungerechtfertigt erhobenen MWST für fünf Jahre konkret umsetzen will.  

 


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