Schwarzer Tag für die Medienvielfalt

29.02.2016

BAKOM genehmigt Zusammenschluss von SRG, Swisscom und Ringier ohne Auflagen

Nach dem Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) vom Dezember 2015 genehmigt nun auch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den geplanten Zusammenschluss von SRG, Swisscom und Ringier. Es erstaunt leider nicht, dass der Bundesrat diesen Zusammenschluss genehmigt, nachdem die zuständige Departementsvorsteherin dem Projekt stets unkritisch gegenübergestanden ist. Dass dieser Entscheid ohne jegliche Auflage an die Adresse der SRG erfolgt, ist verheerend. Einzig zielgruppenspezifische Werbung ist laut Bakom für die SRG „derzeit“ nicht erlaubt. Für die Medienvielfalt, den Wettbewerb und private Medienunternehmen ist heute ein schwarzer Tag. Die Service public-Diskussion wird mit dem heutigen BAKOM-Entscheid de facto obsolet.

Bereits bei Bekanntgabe des geplanten Joint Ventures zwischen SRG, Swisscom und Ringier äusserte sich die Aktion Medienfreiheit kritisch. Die Beteiligung von SRG und Swisscom ist ordnungspolitisch bedenklich: Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom und bezieht seine IT-Dienstleistungen zu einem grossen Teil von der Swisscom. Zudem ist er einerseits Regulator im Medien- und Telekommunikationsmarkt, vergibt die Konzession an die SRG und das Inkasso für die Mediensteuer (Billag, Tochterfirma der Swisscom). Dass nun ausgerechnet das für diese Fragen zuständige Departement den Zusammenschluss abschliessend beurteilt und genehmigt, ist befremdend. Die zuständige Departementsvorsteherin stand dem Vorhaben von Beginn an positiv gegenüber und dürfte bereits während der Abstimmung des revidierten Radio und Fernsehgesetzes (RTVG) in die Pläne involviert gewesen sein.

Mit den heutigen Verfügungen von BAKOM und UVEK wird der geplanten Service public-Debatte im Parlament vorgegriffen. Die Bundesverwaltung trifft nämlich mit dem heutigen Beschluss, auf Auflagen zu verzichten, Vorentscheide, welche das Parlament kaum mehr rückgängig machen kann - unabhängig vom Verlauf der parlamentarischen Diskussion. Die für Medienfragen zuständige Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen (KVF) hat nach einer umfassenden Anhörung der Medienbranche verschiedene Empfehlungen zu Handen von Bundesrätin Leuthard verabschiedet. Den privaten Medienanbietern soll Akteneinsicht gewährt werden, der Datenschutz bei Verwendung der Swisscom-Daten muss gewährleistet sein, und die Daten müssen über eine unabhängige Plattform allen Schweizer Medienanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Dass das UVEK heute die Akteneinsicht verweigert, ist unverständlich. Dass es sich zu den Empfehlungen betreffend Daten nicht äussert, irritiert. Dem Parlament sind die Hände gebunden. Die privaten Anbieter werden noch mehr unter Druck geraten. Zwar soll der SRG „derzeit“ zielgruppenspezifische Werbung untersagt bleiben. Wer die Verfügung aber genau liest, stellt fest: Dieses Anliegen wird nicht grundsätzlich abgelehnt – es wird vielmehr auf die Notwendigkeit einer Konzessionsänderung hingewiesen.

Die Aktion Medienfreiheit wird ungeachtet des heutigen Entscheids an ihren Forderungen für bessere Rahmenbedingungen für private Medienunternehmen festhalten. Sie fordert eine sachliche, kritische und unvoreingenommene Diskussion bei der Festlegung des Service public-Begriffs. Gerade der heutige Entscheid zeigt, dass die SRG-Konzession nicht einfach stillschweigend um 10 Jahre verlängert werden darf, sondern zusammen mit dem Service public-Bericht im Sommer diskutiert werden muss.


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