Umstrittene Medienförderung: Nationalrat beschliesst Verzögerung

10.09.2020

Umstrittene Medienförderung: Nationalrat beschliesst Verzögerung

Heute beschloss der Nationalrat mit 109:84 Stimmen, die Vorlage zur Medienförderung an die Kommission zurückzuweisen. Damit nimmt der Rat eine erhebliche Verzögerung der Beratungen in Kauf. Die Aktion Medienfreiheit fordert die zuständige Ratskommission auf, sauber abzuklären, für welche Teile der Vorlage der Bund keine Verfassungskompetenz hat und dem Rat zunächst eine Verfassungsänderung zu unterbreiten, bevor eine Gesetzesvorlage beraten wird. Erfreut ist die Aktion Medienfreiheit über Beschluss zur Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Billag-Gebühren – ein überfälliger Entscheid.

Das umstrittene Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) sorgt seit etlichen Wochen für heftige und engagierte Diskussionen in Bundesbern. Während liberale Kräfte zur Zurückhaltung bei der Subventionierung privater Medienunternehmen warnen, sind andere Parlamentarier der Auffassung, es sei die Aufgabe der öffentlichen Hand, mit finanzieller Unterstützung für Vielfalt in der Medienlandschaft zu sorgen.

Besagte Vorlage setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Mit der Teilrevision des Postgesetzes soll die indirekte Presseförderung weitergeführt und punktuell ausgebaut werden. Die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes sieht neben der Erhöhung des prozentualen Gebührenanteils für private Radio- und TV-Stationen verschiedene Förderungsmassnahmen für Nachrichtenagenturen oder digitale Infrastrukturen vor. Sodann soll ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien die direkte Medienförderung ermöglichen.

Umstritten ist namentlich der letzte Punkt, die Förderung von Online-Medien. Nach bisheriger Meinung besteht hierfür weder eine Verfassungskompetenz noch liegt hier ein Marktversagen vor: Die Vielfalt von Online-Angeboten ist beträchtlich. Die Aktion Medienfreiheit erwartet von der zuständigen Parlamentskommission, dass namentlich die Frage der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit sorgfältig abgeklärt wird. Bevor die Beratungen zu einer Gesetzesvorlage aufgenommen werden, ist die notwendige Teilrevision der Bundesverfassung an die Hand zu nehmen und den Räten zu unterbreiten.

Erfreut ist die Aktion Medienfreiheit über die deutliche Annahme des Bundesgesetzes zur pauschalen Rückvergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Die Rückzahlung dieser unrechtmässig erhobenen Steuer ist überfällig und im Interesse der Steuerzahler umgehend an die Hand zu nehmen.

 


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