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Aberkennung des Journalistenpreises abgelehnt

 

Die Jury des Zürcher Journalistenpreises lehnt es ab, Charlotte Jacquemart und Daniel Hug den Zürcher Journalistenpreis 2007 abzuerkennen. Dieser wurde ihnen aufgrund einer Artikelkampagne über die Fusion der Swissfirst mit der Bellevue Bank verliehen, welche sich zwischenzeitlich als falsch erwies. Im März 2009 musste sich die "NZZ am Sonntag" für die wichtigsten darin enthaltenen Falschmeldungen entschuldigen. Die Stiftung Zürcher Journa-listenpreis legt mit ihrem Entscheid einen erschreckenden Mangel an journalistischem Verantwortungsbewusstsein an den Tag und diskreditiert damit alle bisherigen Preisträger.

Der Aktion Medienfreiheit, welche die Aberkennung gefordert hatte, wurde der Entscheid ohne jede Begründung mitgeteilt. In einem Gespräch mit der online-Publikation "persoenlich.com" begründete Fredy Gsteiger den Entscheid damit, dass die Gesamtleistung der Recherchen ausgezeichnet worden sei, welche auf gewisse Missstände und Probleme aufmerksam gemacht habe. Daran habe sich inzwischen nichts geändert. Es sei nach wie vor nicht erwiesen, wer recht habe in dieser Angelegenheit.

Dies ist nachweislich unrichtig. Zahlreiche Untersuchungen haben ergeben, dass die Vorwürfe der Schmiergeldzahlungen an Pensionskassenverwalter und der Vorwurf der Schädigung von Pensionskassen falsch waren. Nachdem sich "SonntagsBlick" und "Blick" bereits ein Jahr zuvor entschuldigt hatten, musste sich diesen März auf richterlichen Vergleich hin auch die "NZZ am Sonntag" entschuldigen.

Die Jury verkehrt mit ihrer Argumentation ein zentrales rechtsstaatliches Prinzip in sein Gegenteil. Der Ankläger (hier also die "NZZ am Sonntag") hat die Schuld des Angeklagten nachzuweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld. Mit einem Journalistenpreis ausgezeichnet bleibt damit eine Arbeit, die ohne Vorliegen von Beweisen einen Unternehmer an den Pranger stellte und dazu beitrug, dass ein erfolgreiches Unternehmen zugrunde ging und dass Arbeitsplätze vernichtet wurden. Es ist erschreckend, dass die Jury darauf kein einziges Wort des Bedauerns verwendet. Für die Aktion Medienfreiheit ist dieses Verständnis von Journalismus verwerflich.

Die Stiftung Zürcher Journalistenpreis unterliegt in dieser Sache einem klaren Interessenkonflikt, ist doch ein Mitglied ihres Stiftungsrates, Dr. Christoph Born, als Rechtsvertreter der "NZZ am Sonntag" gegen Thomas Matter aufgetreten. Das alleine ist schon ein Skandal.

Das Vorgehen der Jury untergräbt die Glaubwürdigkeit der Institution Zürcher Journalistenpreis nachhaltig. Sämtliche bisherigen Preisträger werden dadurch diskreditiert. Die Aktion Medienfreiheit hält den Präsidenten der Jury des Zürcher Journalistenpreises, Fredy Gsteiger, sowie Christoph Born, Mitglied des Stiftungsrates, für nicht mehr haltbar.

Medienmitteilung vom 8. April 2009

Für Rückfragen:
Nationalrat Filippo Leutenegger (Präsident), Tel. 079 447 99 07
Nationalrätin Natalie Rickli (Vizepräsidentin)