Gleichbehandlung für Radio Energy

Übertragung der Radio-Konzession von RMC an Radio Energy ist sinnvoll.

Das Theater um die Vergabe der Radio-Konzessionen zeigt klar, dass das RTVG in keiner Weise dazu taugt, den Schweizer Medienmarkt zu regulieren. Gleich in mehreren Märkten hat das Konzessionsprozedere zu einem Resultat geführt, welches in der Realität nicht umsetzbar war. Auch in Zürich, wo Radio RMC keine Anstalten machte, mit der ihm zugeteilten Konzession für die Region 24 auf Sendung zu gehen. Es ist deshalb sinnvoll, dass die brachliegende Konzession an Radio Energy übertragen wird – einen bestehenden professionellen und erfolgreichen Sender mit grosser Hörerschaft.

Auch in Genf, Basel und der Innerschweiz wurden Radio-Konzessionen von den ursprünglich Berechtigten an Dritte übertragen, welche im Unterschied zu den vom Bund konzessionierten Betreibern in der Lage und willens sind, die Konzessionen aktiv zu nutzen. Es steht deshalb ausser Frage, dass dieses Vorgehen auch in Zürich bewilligt werden muss. Das Gesetz lässt eine solche Übertragung zu. Zudem ist sie auch deshalb sinnvoll, weil nur aktiv betriebene Konzessionen den Radiomarkt beleben.

Auch über den Aspekt der Rechtsgleichheit hinaus ist unverständlich, weshalb Stadt und Kanton Zürich sich gegen eine Konzessionsübertragung aussprechen. Grundsätzlich haben der Regierungsrat und der Stadtrat von Zürich zwar Recht, wenn sie das Geschehen rund um die Konzessionsvergabe quasi als Farce bezeichnen. Inhaltlich jedoch macht es Sinn, dass Radio Energy die brachliegende Konzession übernimmt. Es hat sich in der Vergangenheit als gut betriebener, in der Region aktiver und erfolgreicher Sender erwiesen. Weshalb ausgerechnet ein in der Region so stark verankerter Sender keine Konzession zugeteilt erhalten soll, ist nicht einsichtig.

Es zeigt sich am vorliegenden Fall erneut überdeutlich: Das RTVG hat von Anfang an versagt. Die Schweizer Medienlandschaft kann nicht anhand theoretischer Auswahlkriterien und politischer Anliegen reguliert werden. Um einen lebendigen Schweizer Medienmarkt zu erhalten und zu fördern und um den Investoren in diesem Markt Planungssicherheit zu verschaffen, muss das RTVG dringend revidiert werden.

Zürich, 3. Dezember 2009


Für Rückfragen:

Nationalrat Filippo Leutenegger (Präsident), Tel. 079 447 99 07
Nationalrätin Natalie Rickli (Vizepräsidentin)


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