Revision des Urheberrechts muss gründlich überarbeitet werden

15.09.2023

Revision des Urheberrechts muss gründlich überarbeitet werden

Die Aktion Medienfreiheit steht der vorgeschlagenen Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes kritisch gegenüber. Diese kommt zum falschen Zeitpunkt, thematisiert aber auch die falschen Bereiche. Während im vorliegenden Kontext ein Leistungsschutzrecht rechtlich falsch wäre, können sich diesbezügliche Fragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz stellen. Hier muss der Bundesrat noch einmal über die Bücher und eine neue Vorlage präsentieren.

Die Aktion Medienfreiheit steht der vorgeschlagenen Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes kritisch gegenüber. Sie versteht zwar das berechtigte Bedürfnis von Verlagen und Journalisten, Urheberrechte zu schützen und die Weiterverwertung von Inhalten vergütungs-pflichtig zu machen. Genau darum geht es aber in der aktuellen Vorlage nicht.
Der vorliegende Gesetzesentwurf kommt zum falschen Zeitpunkt und thematisiert auch die falschen Bereiche. In den Fällen, die durch die angestrebte Gesetzesänderung geregelt würden, geht es nicht um die Weiterverwertung von Inhalten. Das blosse Zugänglichmachen kurzer Ausschnitte durch Plattformbetreiber oder Social-Media-Plattformen ist urheber-rechtlich zu wenig relevant: Die notwendige Gestaltungshöhe wird nicht erreicht. Eine diesbezügliche Änderung des Urheberrechts wäre nicht nur ein gesetzgeberisches Novum, sondern würde zentrale Grundprinzipien des Urheberrechts auf den Kopf stellen.
Schutzobjekte von Leistungsschutzrechten wiederum sind – anders als beim Urheberrecht – nicht Werke, sondern im Zusammenhang mit dem Werk erbrachte Leistungen, z.B. die Darbietung eines Werks oder die Herstellung eines Tonträgers. Leistungsschutzrechte greifen dann, wenn ein Marktversagen ermittelt wird – was hier nicht der Fall ist. Zudem soll hier nicht die Leistung eines Mittlers in Werksnähe geschützt werden, sondern ein freigezeichneter Textteil geschützt werden. Dies ist rechtlich unhaltbar.
Hingegen könnten sich im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) solche Fragen durchaus stellen. Diesbezüglich liegen allerdings noch keine belastbaren Erfahrungen mit Regulierungen vor. Übereilte Interventionen seitens des Gesetzgebers sind nach Auffassung der Aktion Medienfreiheit nicht zielführend.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Aktion Medienfreiheit dem Bundesrat, die Vorlage noch einmal zu überarbeiten und diese zu einem späteren Zeitpunkt, wenn auf solide Erfahrungen mit Regelungen betr. Künstlicher Intelligenz zurückgegriffen werden kann, noch einmal zu präsentieren. Überhastete Regulierung schadet allen – insbesondere auch den Verlagen, die derzeit schon anderweitig unter Druck sind.
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Zürich / Cortébert, 15. September 2023


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