Neue SRG-Konzession macht Debatte zum Mediengesetz obsolet
Trotz breiter Kritik hat der Bundesrat heute beschlossen, der SRG eine neue Konzession zu erteilen. Diese soll von 2019 bis 2022 gelten und bis 2026 verlängert werden können. Die Landesregierung mag nicht warten, bis das Parlament die Diskussion zu einem neuen Mediengesetz geführt hat. So herrscht heute in Bern verkehrte Welt: Zuerst erlässt die Regierung Verordnungen und erteilt Konzessionen, nach welchen sich die Legislative dann bei der Ausarbeitung der Gesetze zu richten hat.
Trotz anderslautender Aufforderung der nationalrätlichen Medienkommission hat der Bundesrat heute entschieden, der SRG eine neue Konzession zu erteilen. Diese soll von 2019 bis 2022 gelten und „kurzfristige Massnahmen zur Stärkung des nationalen Service public“ umsetzen. Die neue Konzession kann bis 2026 verlängert werden.
Die „rasanten Veränderungen der technologischen Rahmenbedingungen“ würden „eine Anpassung des Service public im Medienbereich“ erfordern, stellte der Bundesrat im Rahmen des „Service public“-Berichts vom Juni 2016 fest. Mit dieser Begründung wurde die alte SRG-Konzession für ein Jahr befristet verlängert. Mit genau derselben Begründung wird nun eine neue Konzession erteilt, welche „Übergangscharakter“ haben soll.
Faktum ist: Mit diesem Vorpreschen versucht der Bundesrat einmal mehr, das Parlament auszuschalten. Die Beratungen zu einem neuen Gesetz über elektronische Medien werden obsolet, wenn in der Konzession bereits geregelt ist, welche Aufgaben die SRG in Zukunft erfüllen soll.
Die Medienpolitik soll sich nach dem Subsidiaritätsprinzip ausrichten: Was Private erbringen können, soll ihnen auch überlassen werden. Doch das Subsidiaritätsprinzip scheint in der laufenden „Service public“-Debatte völlig in Vergessenheit zu geraten: Mit Sorge stellt die Aktion Medienfreiheit fest, dass der „Service public“ auf immer mehr Bereiche ausgedehnt wird. Damit wird es bald keine Medienanbieter mehr geben, welche keine Subventionen erhalten.
Die Revision der RTVV verstärkt diesen Trend zusätzlich, indem neu Nachrichtenagenturen ohne Not subventioniert werden sollen. Die betreffenden Leistungen werden bereits im Rahmen der Leistungsaufträge an private Radio- und Fernsehstationen entschädigt, welche von einer Erhöhung der Gebührenanteile profitieren. Eine funktionierende Medienvielfalt setzt inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit vom Staat voraus.
Die Aktion Medienfreiheit beobachtet diese Entwicklungen mit Sorge. Wo gesetzliche Änderungen nötig sind, kann dies über eine Gesetzesrevision des Radio- und Fernsehgesetzes erfolgen. Der medienpolitische Aktivismus des Bundesrats jedoch gefährdet letztlich den Markt und die Medienvielfalt.
Zollikon, 29. August 2018